Abschaffung des Mietwertes

Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat am 20. August folgende Kernpunkte definiert:

  • Der Mietwert für Hauptwohnsitze soll abgeschafft werden. Nebenwohnsitze sollen mit Hinblick auf die Gebirgskantons, die erhebliche Verluste von Steuereinnahmen befürchten, von dieser Systemänderung nicht betroffen sein.
  • Im Gegenzug sollen Wartungs- und Renovierungskosten des Guts nicht länger steuerlich absetzbar sein.
  • Auf Bundesebene soll die steuerliche Absetzbarkeit für Investitionen, die zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz dienen, wegfallen. Die Kantons sollen weiterhin die Freiheit haben, diese Abzüge in ihrer Steuergesetzgebung einzuplanen.

 

 

Weiterlesen

 

Quelle : UBS immo news